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Geltungsbereich
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen
vor.
Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
Unsere Angebote sind längstens 6 Wochen gültig, falls nichts anderes
Vereinbart, oder ein neues Angebot vorliegt.
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben
in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions-
und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben
vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager VOERDE in EURO. Entgegenstehende Vereinbarungen
müssen schriftlich bestätigt werden. Preise jeweils zuzüglich
der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Liefer- und Leistungszeit
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder
aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten
oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer
schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Darüber
hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
jedweder Art, sind ausgeschlossen.
Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum
Zwecke der Versendung unser Lager, bei Direktversand den europäischen
Einfuhrhafen, verlassen hat.
Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich
gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft
an den Käufer auf diesen über.
Wir veranlassen, sofern es der Käufer nicht ausdrücklich untersagt,
die Versicherung der an den Käufer zu versendenden Waren gegen Transportschäden.
Die Versicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Käufers bei
einer von uns auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese
Versicherung gegen Transportschäden abgeschlossen ist, sind wir von
der Haftung für solche Schäden freigestellt.
Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien
verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt
jede Gewährleistung.
Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel,
die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte
Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken; Dabei ist der Käufer
für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen
aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender
Schadensbegleichung.
Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst
wenn Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte
geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher
Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden
aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden
ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn
der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig
erfüllt hat.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Burek-Elektronik
insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen
hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass
verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden
können.
Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche
Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden
selbst geltend gemacht werden.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich
aus welchem Rechtsgrunde, vor.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Händler,
jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Mit-Eigentumsrecht
durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Mit-Eigentum
des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Mit-Eigentum
unentgeltlich. Ware, an der uns Mit-Eigentum zusteht, wird im folgenden
als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen
den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen
für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung
hin hat der Käufer die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung,
hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen
Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware
durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet
Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort
zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten,
sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in
Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,
zu berechnen.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß
nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt,
so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt sind
Kundendaten
Eine Speicherung der Kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.
Alle Daten unterliegen der Geheimhaltung. Die Geheimhaltungsverpflichtung
gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Die übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen
und Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages
verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt Burek-Elektronik bei der Erfüllung
ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere
das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial
sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden
dies erfordern. Der Kunde wird Burek-Elektronik hinsichtlich der zu erbringenden
Leistungen eingehend instruieren.
Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung
des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche
Fachkunde verfügen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist die Stadt Voerde (Ndrrh.).
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dinslaken.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder
werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst
genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige
Lücken. |