| 1. 1.1.
 
 
 
 
 1.2.
 
 2.
 2.1.
 2.2.
 
 2.3.
 
 
 
 
 3.
 
 
 
 
 4.
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 4.2.
 
 4.3.
 
 
 
 
 
 
 
 
 4.4.
 
 
 
 
 5.
 5.1.
 5.2.
 
 
 5.3.
 
 
 5.4.
 
 
 
 
 
 
 6.
 6.1.
 6.2.
 
 
 
 6.3.
 
 
 
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 6.5.
 
 
 
 
 
 6.6.
 
 6.7.
 
 
 
 
 6.8.
 
 
 
 7.
 7.1.
 
 
 7.2.
 
 
 
 
 
 7.3.
 
 
 
 
 
 
 
 
 7.4.
 
 
 7.5.
 
 
 
 
 
 8.
 8.1.
 
 8.2.
 
 
 
 8.3.
 
 
 8.4.
 
 
 
 
 8.5.
 
 
 
 
 9.
 9.1.
 9.2.
 
 9.3.
 
 
 
 10.
 10.1.
 
 
 
 
 
 10.2.
 
 
 11.
 11.1.
 11.2.
 11.3.
 
 12.
 | Geltungsbereich Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich 
      aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme 
      der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen 
      unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit 
      ausdrücklich widersprochen.
 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen 
      vor.
 
 Angebot
 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
 Unsere Angebote sind längstens 6 Wochen gültig, falls nichts anderes 
      Vereinbart, oder ein neues Angebot vorliegt.
 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben 
      in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- 
      und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben 
      vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
 
 Preise
 Alle Preise verstehen sich ab Lager VOERDE in EURO. Entgegenstehende Vereinbarungen 
      müssen schriftlich bestätigt werden. Preise jeweils zuzüglich 
      der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
 Liefer- und Leistungszeit
 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht 
      ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger 
      Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
 Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder 
      aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder 
      unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, 
      Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten 
      oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten 
      Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung 
      bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen 
      Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles 
      ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer 
      schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Darüber 
      hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche 
      jedweder Art, sind ausgeschlossen.
 
 Versand und Gefahrübergang
 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die 
      den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum 
      Zwecke der Versendung unser Lager, bei Direktversand den europäischen 
      Einfuhrhafen, verlassen hat.
 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich 
      gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft 
      an den Käufer auf diesen über.
 Wir veranlassen, sofern es der Käufer nicht ausdrücklich untersagt, 
      die Versicherung der an den Käufer zu versendenden Waren gegen Transportschäden. 
      Die Versicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Käufers bei 
      einer von uns auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese 
      Versicherung gegen Transportschäden abgeschlossen ist, sind wir von 
      der Haftung für solche Schäden freigestellt.
 
 Gewährleistung und Haftung
 Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen 
      an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien 
      verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt 
      jede Gewährleistung.
 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 
      innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, 
      die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht 
      entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich 
      mitzuteilen.
 Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte 
      Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken; Dabei ist der Käufer 
      für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen 
      aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender 
      Schadensbegleichung.
 Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst 
      wenn Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte 
      geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher 
      Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Folgeschäden 
      aus mangelhaften Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden 
      ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn 
      der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig 
      erfüllt hat.
 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Burek-Elektronik 
      insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen 
      hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass 
      verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden 
      können.
 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche 
      Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden 
      selbst geltend gemacht werden.
 
 Eigentumsvorbehalt
 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen 
      Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich 
      aus welchem Rechtsgrunde, vor.
 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Händler, 
      jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Mit-Eigentumsrecht 
      durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Mit-Eigentum 
      des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig 
      (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Mit-Eigentum 
      unentgeltlich. Ware, an der uns Mit-Eigentum zusteht, wird im folgenden 
      als Vorbehaltsware bezeichnet.
 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen 
      Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange 
      er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen 
      sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde 
      bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer 
      bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen 
      den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen 
      für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung 
      hin hat der Käufer die Abtretung offen zu legen und die erforderlichen 
      Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, 
      hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich 
      zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, 
      sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen 
      oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen 
      Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware 
      durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz 
      Anwendung findet
 
 Zahlung
 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort 
      zur Zahlung fällig.
 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers 
      Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind 
      bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, 
      sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden 
      Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in 
      Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, 
      zu berechnen.
 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß 
      nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände 
      bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, 
      so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen 
      oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, 
      auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht 
      werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche 
      rechtskräftig festgestellt sind
 
 Kundendaten
 Eine Speicherung der Kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.
 Alle Daten unterliegen der Geheimhaltung. Die Geheimhaltungsverpflichtung 
      gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
 Die übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen 
      und Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages 
      verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
 
 Mitwirkungspflichten des Kunden
 Der Kunde unterstützt Burek-Elektronik bei der Erfüllung 
      ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere 
      das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial 
      sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden 
      dies erfordern. Der Kunde wird Burek-Elektronik hinsichtlich der zu erbringenden 
      Leistungen eingehend instruieren.
 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung 
      des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche 
      Fachkunde verfügen.
 
 Erfüllungsort und Gerichtsstand
 Erfüllungsort ist die Stadt Voerde (Ndrrh.).
 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dinslaken.
 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
 Teilnichtigkeit
 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder 
      werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte 
      wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst 
      genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. 
      Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige 
      Lücken.
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